Sportschützenverein Gimbsheim e.V.
Sportschützenverein Gimbsheim e.V.

Informationen und Downloads

Hier gibt es zum einen Verbindungen (neudeutsch: links) zu wichtigen Informationen und hilfreichen Unterlagen von waffenrechtlich zuständigen Behörden und zum anderen können Sie hier einige Informationen und Dokumente unseres Vereins direkt auf einen elektronischen Freund Ihrer Wahl laden.

 

Informationen über Mitgliedsbeiträge und Standgebühren finden Sie unter dem Unterpunkt "Was kostet es?" auf der Seite "Unser Angebot an Sie".

Informationen SSV Gimbsheim

Aufnahmeantrag

 

Kurze Anleitung:

1) Laden Sie den Aufnahmeantrag, den Datenverarbeitungshinweis, das Lastschriftmandat und die Einverständniserklärung für die Abbuchung von Sonderbeiträgen auf Ihre private Datenverarbeitung

 

2) Füllen Sie die Formulare soweit es geht am elektronischen Rechenknecht aus.

 

3) Je ein Exemplar dieser Dateien ausdrucken, gegebenenfalls weitere handschriftliche Angaben machen und die Dokumente unterschreiben.

 

4) Bringen Sie die ausgefüllten Formulare UND einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit zum Vereinsheim

 

Bitte beachten Sie, dass der Vorstand des SSV Gimbsheim gegebenenfalls noch die Vorlage eines Führungszeugnises des Bundesamtes für Justiz zur Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags verlangen kann.

Aufnahmeantrag SSV Gimbsheim - mit Formularfeldern
Das Antragsformular zur Aufnahme in unseren Verein. Kann an der heimischen Datenverarbeitung ausgefüllt werden.
210 - Aufnahmeantrag Formularfelder 2022[...]
PDF-Dokument [153.1 KB]
Datenverarbeitungshinweis
Wir erklären Ihnen, was wir mit Ihren Daten machen.
210 - Datenverarbeitungshinweis SSV 2022[...]
PDF-Dokument [147.5 KB]
SEPA-Mandat für die Mitgliedsbeiträge
SEPA-Lastschriftmandat als PDF, das man am heimischen Guckkasten ausfüllen können sollte.
210 - SEPA Mitgliedsbeitrag - ausfüllbar[...]
PDF-Dokument [135.1 KB]
Einverständnis zur Abbuchung von Standgebühren und Sonderbeiträgen
Es gibt neben dem Mitgliedsbeitrag noch Sonderbeiträge, nämlich:
- Aufnahmegebühr
- Standgebühr
- Sonderbeitrag für NICHT geleistete Arbeitsstunden
Um unserem Schatzmeister seine Aufgaben etwas zu erleichtern, werden auch die Sonderbeiträge bevorzugt via SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
210 - Einverständnis Abbuchung Standgebü[...]
PDF-Dokument [79.0 KB]

Aufnahmeantrag BDS-Gruppe SSV Gimbsheim

 

Für die Mitglieder des SSV Gimbsheim besteht die Möglichkeit zusätzlich Mitglied in der BDS-Gruppe des SSV Gimbsheim zu werden. Damit wird man automatisch Mitglied im LV5-BDS (siehe auch weiter unten: "Informationen LV5 des BDS"). Die Mitgliedschaft in der BDS-Gruppe SSV Gimbsheim kostet aktuell € 50.- jährlich (Vergünstigung bei Zweitmitgliedschaft innerhalb LV5-BDS ist möglich).

 

Kurzanleitung:

1) Beide untenstehende Formulare auf einen Rechenknecht Ihrer Wahl laden.

 

2) Formulare ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zwei passable Portraits beifügen.

 

3) Alles zusammen bei uns abgeben.

 

ACHTUNG: Wir weisen nochmals darauf hin, dass dieser Weg zum BDS-Mitglied ausschließlich den Mitgliedern des SSV Gimbsheim vorbehalten ist! Also: Zuerst Mitglied beim SSV Gimbsheim werden!

Beitrittserklärung zur BDS-Gruppe des SSV Gimbsheim
Hiermit wird der innervereinliche Beitritt zur BDS-Gruppe erklärt und eine Erweiterung des SEPA-Lastschriftmandats durchgeführt. Der erste Schritt zum BDS-Mitglied.
218 - SSV Beitrittserklärung SEPA BDS-[...]
PDF-Dokument [126.5 KB]
Antrag zur Aufnahme in den Landesverband 5 des BDS
Dies ist der Antrag, mit dem frau auch einen BDS-Pass beantragt - daher werden Bilder benötigt...
BDS - Passantrag 09-2021.pdf
PDF-Dokument [1.9 MB]

Die Satzung des SSV Gimbsheim e.V.

Satzung des SSV Gimbsheim
Ein Verein ohne Satzung ist kein Verein...
210 - Satzung 2022.pdf
PDF-Dokument [253.6 KB]

Sonstige nützliche Formulare

Einverständniserklärung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Damit Kinder/Jugendliche am Sportschießen teilnehmen können.
250 - Einverständniserklärung Eltern für[...]
PDF-Dokument [111.4 KB]
Kaufvertrag für Waffen (Privatpersonen)
Ein Mustervertrag für den Kauf/Verkauf von erlaubnispflichtigen Waffen zwischen Privatleuten. Kurz aber vollständig, und am PC ausfüllbar.
250 - Vertrag Privatverkauf von Schusswa[...]
PDF-Dokument [120.8 KB]
Ausleihe Waffe
Ein Vertrag, mit dem die Ausleihe (maximal 1 Monat!) von erlaubnispflichtigen Waffen zwischen Erwerbsberechtigten (= WBK-Inhabern) dokumentiert werden kann.
250 - Leihschein Waffe ausfüllbar.pdf
PDF-Dokument [9.2 KB]
Meldung Sportunfall
Es kommt zum Glück zwar sehr selten vor, aber dennoch: Vor Unfällen ist niemand gefeit. Auch nicht in Sportvereinen. Zur Wahrung eventueller Ansprüche müssen Sportunfälle der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Dazu dient dieses Formular. Wir weisen darauf hin, dass vor allem bei den typischen Malaisen, wie Ausrutschen/Stolpern mit Hinfallen, Kopf anstoßen, Extremitäten einklemmen, die meist glimpflich ablaufen und oft nicht als Sportunfall angesehen werden, von dieser Meldung Gebrauch gemacht werden sollte.
250 - Unfallmeldung Generali Versicherun[...]
PDF-Dokument [102.9 KB]

Informationen PSSB

Der Pfälzische Sportschützenbund e.V. (PSSB) ist unsere sportliche Heimat. Dieser Verband mit etwa 20.000 Mitgliedern ist wiederum Mitglied im Deutschen Sportschützenbund (DSB), der mit etwa 1,4 Mio. Mitgliedern der deutlich größte Schützenverband in Deutschland ist.

 

Die Webseite des PSSB bietet eine große Menge an Informationen rund um das sportliche Schießen.

 

Wenn Sie zum ersten Mal eine erwerbscheinpflichtige Waffe beantragen möchten, so finden Sie hier die gewünschten Informationen und Formulare ("Waffenbefürwortung").

 

ACHTUNG: Im Members only gibt es ein am PC ausfüllbares Formular zur Beantragung der Bedürfnisbescheinigung beim PSSB, in dem die Angaben zu unserem Verein schon vorausgefüllt sind.

 

Der PSSB bietet zusätzliche Sportdisziplinen, die in der sogenannten "Liste B" geführt werden, an. Die jeweils aktuelle Liste B des PSSB kann man hier auf die heimische Datenkrake transportieren.

 

 

Informationen LV5 des BDS

Der Landesverband 5 (Rheinland-Pfalz) im Bund Deutscher Sportschützen e.V. (LV5-BDS) ist unsere zweite sportliche Heimat. Dieser Landesverband ist wiederum Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen e.V. (BDS), der mit etwa 100.000 Mitgliedern der zweitgrößte Schützenverband in Deutschland ist.

 

Die Internetseite des LV5-BDS bietet eine große Menge an Informationen rund um das sportliche Schießen.

 

Wenn Sie eine erwerbscheinpflichtige Waffe über den LV5-BDS beantragen möchten, so finden Sie hier die gewünschten Informationen und Formulare ("Waffenbefürwortung").

 

Sportordnungen

 

Jeder Sportverband hat Regeln, nach denen seine Sportdisziplinen durchgeführt werden müssen. Das ist bei Schießsportverbänden nicht anders und hat dort den Namen "Sportordnung". Die aktuellen Sportordnungen der Verbände kann man entweder auf den jeweiligen Webseiten (z.B. DSB, BDS, BDMP, FSD, DSU) oder auf der Webseite des für die Genehmigung der Sportordnungen aus waffenrechtlicher Sicht zuständigen Bundesverwaltungsamtes herunterladen. Falls der Link nicht mehr funktioniert (LINKS werden nicht jeden Tag überprüft...) auf der Internetseite des BVA nach "waffenrechtlichen Erlaubnissen" suchen.

 

Zur "Liste B" des PSSB, siehe obige "Informationen PSSB".

 

Eine Ausnahme bildet die Schwarzpulverinitiative. Die "Schießkunstbuch" genannte Sportordnung gibt es leider nur auf deren IntRAnetseite (kein Zugang für Außenstehende).

Waffensachkunde

 

EINE der Voraussetzungen zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte (WBK) ist der Nachweis der Waffensachkunde. Den dazu notwendigen Lehrgang mit Prüfung bieten wir zwar in unserem Verein nicht an, aber derartige Lehrgänge finden in der Regel in der Umgebung bei befreundeten Vereinen statt. Auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes findet man den offiziellen Fragenkatalog, der für die Waffensachkundeprüfungen bindend ist. Es werden nicht alle Fragen in der Prüfung gefragt, aber es kann jede einzelne Frage gefragt werden... Falls der Link nicht mehr funktioniert (LINKS werden nicht jeden Tag überprüft...) auf der Internetseite des BVA nach "waffenrechtlichen Erlaubnissen" suchen.

 

Sonstige wichtige Informationen

Im Landkreis Alzey-Worms ist die Abteilung für Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Alzey-Worms die waffen- und sprengstoffrechtlich zuständige Behörde.

 

Wichtige Unterlagen in Waffenangelegenheiten können Sie hier herunterladen.

 

Wichtige Unterlagen bezüglich des Sprengstoffrechtes können Sie hier herunterladen.

Anschrift

Sportschützenverein Gimbsheim e.V.

 

Postanschrift:

Postfach 11 18

67575 Eich

 

Adresse für Besucher mit und ohne Navis:

Rheinstr. 32
67578 Gimbsheim

Telefon: +49 6249 2937400

Öffnungszeiten Schützenhaus beachten!

Das "Schützenwesen in Deutschland" ist in das "Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes" aufgenommen worden. Mehr dazu siehe Kulturerbe.

Öffnungszeiten

Schützenhaus - Vereinsheim

Sonntag

von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Freitag

von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

In der Winterzeit (=MEZ Normalzeit) ist Freitag geschlossen und dafür

Samstag

von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

geöffnet.

 

Schießzeiten

Dies sind die Zeiten, an denen geschossen werden darf! Bitte die weiter unten stehenden Ausnahmen einhalten. Beachte: Das Schützenhaus ist NICHT zu allen Schießzeiten geöffnet!:

 

- Alle Öffnungszeiten Schützenhaus

 

und zusätzlich für Mitglieder mit Bestellung zur Standaufsicht und eigenem Schlüssel:

 

- Montag, Mittwoch, Donnerstag

von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

An folgendenTagen ist kein Schießbetrieb:

Allerheiligen

Volkstrauertag

Totensonntag

Ostersonntag (nur Osterschießen)

Pfingstsonntag

24.12 Heiligabend

25.12. 1. Weihnachtstag

01.01 Neujahr (ab ca. 01:00 Uhr)

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